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Pflegegeld 2024 in Österreich – ein Überblick

Was ist Pflegegeld? Wie hoch ist das Pflegegeld 2024 in Österreich? Wer hat Anspruch auf Pflegegeld, welche Voraussetzungen gelten – und welche Pflegestufen gibt es? All das sind wichtige und oft dringend zu klärende Fragen für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen. Die aktuellen Antworten erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Pflegegeld 2024 in Österreich – ein Überblick

Was bedeutet Pflegegeld?

Einfach erklärt versteht man unter dem Pflegegeld die finanzielle Unterstützung seitens des Staates für pflegebedürftige Menschen. Das Pflegegeld ist dafür gedacht, einen Teil der entstehenden Mehrkosten durch die Pflege abzudecken. Mit einer pauschalen Geldleistung soll die notwendige Pflege gesichert werden, sodass jeder pflegebedürftige Mensch ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben führen kann.

Die Entscheidung, wie das Pflegegeld konkret verwendet wird und welche Betreuungsart gewählt wird, kann die zu pflegende Person oder ihren Angehörigen selbst treffen. Durch das Pflegegeld werden auch die familiäre und ambulante Pflege gefördert.

Wer Anspruch hat: Die Voraussetzungen für Pflegegeld 2024

Für einen Anspruch auf Pflegegeld müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung beziehungsweise einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
  • ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (oder unter bestimmten Bedingungen in einem EWR-Statt oder in der Schweiz)

Wie hoch ist das Pflegegeld 2024: 7 Pflegestufen

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Ausmaß der erforderlichen Pflege. Dieser sogenannte Pflegebedarf wird in Stunden pro Monat ermittelt und bestimmt den Betrag des monatlichen Pflegegeldes. Die aktuelle Übersicht zur Höhe des Pflegegeldes finden Sie hier online.

Pflegegeld beantragen: So gehen Sie vor

Bei welcher öffentlichen Stelle Sie das Pflegegeld beantragen müssen, richtet sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen:

  • Sind Sie BezieherIn einer Pension, dann bringen Sie den Antrag beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Behörde, die Ihre Pension auszahlt – zum Beispiel Ihre Pensionsversicherungsanstalt. Eine vollständige Liste der in Österreich zuständigen Stellen finden Sie hier auf der Website des Sozialministeriums.
  • Für Berufstätige oder mitversicherte Angehörige (zum Beispiel Hausfrau oder Kind) sowie BezieherInnen einer Mindestsicherung oder eines Rehabilitationsgeldes gilt: Das Pflegegeld ist bei der Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen.

Auch die Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes sind an diese Stellen zu richten.

Pflegegeldbegutachtung: Der Ablauf

Um den Pflegebedarf festzustellen, werden pflegebedürftige Personen zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson besucht. In diesem angekündigten Hausbesuch werden der Betreuungs- und Hilfsbedarf der zu pflegenden Person und wenn möglich auch der Hauptbetreuungsperson besprochen und untersucht. Die Ergebnisse dieses Termins werden in einem Gutachten notiert, und daraus ergibt sich der gegebene Pflegebedarf.

Bei der Einstufung handelt es sich um eine rechtliche Entscheidung durch den Sozialversicherungsträger oder das Gericht. Die gesetzliche Grundlage für die Entscheidung über die entsprechende Pflegestufe bildet das Bundespflegegeldgesetz.

Auf persönlichen Wunsch kann eine Vertrauensperson, wie zum Beispiel die Pflegeperson, bei der ärztlichen Untersuchung anwesend sein und weitere Angaben zur konkreten Pflegesituation machen.

Pflegegeld 2024 mit professioneller Begleitung beantragen

Als Pflegegeldgutachterin berate und begleite ich Sie gerne professionell und verständnisvoll auf Ihrem Weg zur idealen Betreuung und Versorgung Ihrer pflegebedürftigen Person. Dazu gehört auch die aktive Unterstützung rund um die Beantragung des Pflegegelds. Durch meine langjährige Erfahrung als Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, zertifizierte Wundmanagerin und Pflegegeldgutachterin kann ich Ihnen helfen, Ihre Herausforderungen rund um die Pflege zu bewältigen. Durch meine Unterstützung erhalten Sie Sicherheit beim Ausfüllen der Formulare und in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.


Brauchen Sie professionelle Beratung zum Pflegegeld für sich oder Ihre Angehörigen? Dann melden Sie sich jetzt bei mir für ein unverbindliches Gespräch zu Ihrer individuellen Situation. Gerne stehe ich Ihnen zur Seite.

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